Eine MPU wird angeordnet bei:
Fahren unter Einfluss von Drogen (z.B. Cannabis, Kokain, Amphetamine)
regelmäßigem oder gelegentlichem Konsum mit Auffälligkeit im Straßenverkehr
Kombination von Drogen und Alkohol
Hinweisen auf Drogenmissbrauch oder Abhängigkeit
auffälligem Verhalten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln
👉 Bereits ein einmaliger Verstoß kann ausreichen.
In den meisten Fällen:
👉 Ja.
Bei Drogenauffälligkeiten wird in der Regel verlangt:
nachgewiesene Abstinenz über 6 bis 12 Monate
in bestimmten Fällen auch bis zu 15 Monate
Eine längere Abstinenzzeit wird häufig gefordert bei:
regelmäßigem Konsum
Mischkonsum (verschiedene Substanzen oder zusätzlich Alkohol)
wiederholten Auffälligkeiten
Hinweisen auf Missbrauch oder Abhängigkeit
👉 Die genaue Dauer hängt immer von Ihrer individuellen Vorgeschichte ab.
👉 Die Abstinenz muss nicht nur eingehalten, sondern auch lückenlos und nachvollziehbar nachgewiesen werden.
👉 Welche Abstinenzzeit in Ihrem Fall erforderlich ist, lässt sich erst nach einer ausführlichen Anamnese und ggf. nach Einsicht in die behördlichen Unterlagen beurteilen.
Ich bereite Sie nicht oberflächlich vor.
Sondern so, dass Sie:
Ihr Konsumverhalten wirklich verstehen
die Anforderungen der MPU kennen
nachvollziehbar und glaubwürdig auftreten
✔ ehrliche Einschätzung Ihrer Situation
✔ klare Struktur der Vorbereitung
✔ gezielte Vorbereitung auf das Gespräch
✔ Begleitung bis zur MPU
👉 Ich sage Ihnen auch, wenn etwas noch nicht ausreicht.